Nach VGH-Entscheid: BUND geht in Revision
Obwohl der BUND in den beiden Verhandlungstagen zeigen konnte, dass viele Beeinträchtigungen des Kraftwerks im Genehmigungsverfahren nicht genügend berücksichtigt wurden, hat der Verwaltungsgerichtshof (VHG) Mannheim die Klage abgewiesen und die schriftliche Urteilsbegründung im Oktober 2011 vorgelegt.
Auch nach Bekanntgabe des Urteils bleibt es für uns nicht nachvollziehbar, warum eine isolierte Betrachtung des Neubaus für die Genehmigung juristisch Bestand haben kann. In der mündlichen Verhandlung war u.a. bestätigt worden, dass im Falle einer Gesamtbetrachtung mit Grenzwertüberschreitungen in der Mannheimer Umweltzone zu rechnen ist.
Am 4. November hat der BUND Baden-Württemberg nach Prüfung der Urteilsbegründung fristgerecht Revision zum Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig eingelegt. Die Pressemeldung dazu finden Sie hier.




