BUND Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald

Theresia Bauer MdL Bündnis 90/Die Grünen Heidelberg

Für uns Grüne ist klar: Das Artensterben ist neben dem Klimawandel die zweite gewaltige ökologische Krise unserer Zeit. Es hat direkte Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft, Lebensgrundlage, Nahrungsmittelsicherheit und Lebensqualität. Das Artensterben hat bereits immense Ausmaße angenommen – etwa 40% aller Pflanzen- und Tierarten in Baden-Württemberg sind bereits gefährdet. Wir Grünen haben in Baden-Württemberg daher in den letzten 10 Jahren bereits große Anstrengungen unternommen, um die Natur zu schützen. So haben wir die jährlichen Mittel für den Naturschutz seit 2011 von 30 auf 100 Millionen Euro erhöht, ein bundesweit einmaliges Sonderprogramm für den Erhalt der biologischen Vielfalt mit 30 Millionen Euro aufgelegt und im Sommer 2020 das deutschlandweit ambitionierteste Naturschutzgesetz beschlossen.

Um die Artenvielfalt zu erhalten, müssen wir diesen Weg konsequent fortführen. Deshalb wollen wir Grünen die finanziellen Mittel für den Naturschutz bis 2026 auf 150 Millionen Euro pro Jahr ausbauen – ein Ausbau der personellen und finanziellen Ressourcen ist entscheidend, um das Biodiversitätsstärkungsgesetz umzusetzen. Außerdem wollen wir unter anderem mindestens 20 neue Naturschutzgebiete ausweisen und das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt fortführen.

Frage 1: Leider gehört nur ein Teil der Region Rhein-Neckar-Odenwald zu den neun Bio-Musterregionen. Welche Maßnahmen halten Sie für besonders geeignet, um einen Anteil des ökologischen Landbaus von 40% oder mehr auch in ihrem Wahlkreis zu erreichen?

Auf Landesebene wurden wichtige Maßnahmen zur Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. So setzt das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) wichtige Anreize für den Ökolandbau. Darüber hinaus bietet das Land im Rahmen des Programmes „Beratung.Zukunft.Land“ Beratung für Betriebe, die am Umstieg auf Ökolandbau interessiert sind. Bei der künftigen Verpachtung landeseigener Flächen wird zudem die Bewirtschaftung nach den Kriterien des ökologischen Landbaus bevorzugt berücksichtigt. Auch die eigenbetrieblich bewirtschafteten Flächen des Landes werden in der Regel nach den Kriterien des Ökolandbaus bewirtschaftet.

Das Ergreifen zusätzlicher Fördermaßnahmen auf regionaler Ebene liegt in der Verantwortung der Kommunen. In Heidelberg wurde beispielsweise das Programm „Natürlich Heidelberg“ ins Leben gerufen und der Einkaufsführer „bio.regional.fair – Nachhaltig genießen in Heidelberg“ aufgelegt.

Frage 2: Welche Maßnahmen sollten Ihrer Meinung nach ergriffen werden, um eine Wertschöpfungskette ökologisch erzeugter Lebensmittel von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Verbraucher in der Region aufzubauen?

Wir Grüne wollen, dass landeseigene Kantinen und Mensen verstärkt auf regionale Kost umstellen und hier den Bio-Anteil auf 30 Prozent bis 2025 und 100 Prozent bis 2030 steigern. Auch in den Hochschulmensen und Cafeterien soll der Anteil an biologischem und regionalem Essen deutlich ansteigen. Die Umstellung in Kantinen von Gemeinden, Kreisen und privatwirtschaftlichen Betrieben wollen wir von Landesseite gezielt fördern.

Der Aufbau einer Wertschöpfungskette ökologisch erzeugter Lebensmittel in der Region wird maßgeblich von den Akteuren vor Ort getragen. Daher begrüßen wir, dass sich in der Metropolregion im Sommer 2020 Akteure aus Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, Lebensmittelhandwerk und Lebensmittelhandel zusammengeschlossen haben und – unter anderem mit Unterstützung der Stadt Heidelberg - die „Genial Regional Marketing Organisation“ (GeReMO) gegründet haben. In dieser Organisation soll die gemeinsame Vermarktung nachhaltig erzeugter regionaler Produkte vorangebracht werden.

Frage 3: Wie kann nach Ihrer Meinung die gesetzliche Vorgabe zur Reduzierung des Pestizideinsatzes auch in Haus- und Kleingärten, auf öffentlichen Grünflächen und auf Verkehrsflächen erreicht werden?

Selbst tätig werden kann das Land dort, wo es eigene Flächen besitzt oder verpachtet. Daher erwirbt das Land im Rahmen seiner Naturschutzstrategie Grundstücke zum Zweck des Natur- und Klimaschutzes. Zudem wandelt das Land in geeigneten Fällen Rasenflächen, die in seinem Besitz sind, in Blühwiesen mit höherer Artenvielfalt um – so beispielsweise im Schlossgarten Schwetzingen. Ferner hat das Land in seinem Biodiversitätsstärkungsgesetz den Pestizideinsatz in privaten Gärten in Naturschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen verboten. Darüber hinaus können private Akteure durch Aufklärungsprojekte erreicht werden, wie das Projekt „Blühende Gärten – damit es summt und brummt!“, welches vom NABU durchgeführt und vom Umweltministerium gefördert wurde.

Frage 4: Würden Sie sich dafür einsetzen, die Anwendung von Pestiziden ganz zu unterbinden?

Eine massive Reduktion des Pestizideinsatzes ist notwendig für den Erhalt der Artenvielfalt. Hier gibt das Biodiversitätsgesetz die richtigen Ziele vor. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind Teile der landwirtschaftlichen Produktion noch auf einen Einsatz von Pestiziden angewiesen. Wir Grüne machen uns daher für eine zügige und deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes stark.

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