Foto: E. Spielmann/BUND Steinachtal
Die Naturschutzverbände BUND und NABU begrüßen die Entscheidung der Verbandsverwaltung, das geplante Windkraft-Vorranggebiet HD/RNK-VRG02-W nicht weiter zu verfolgen. Wir danken den beteiligten Fachbehörden und den Mitgliedern des Planungsausschusses ausdrücklich dafür, dass sie in der Abwägung der betroffenen Schutzgüter der überregionalen Bedeutung des Natura 2000-Schutzgebiets die gebotene Priorität einräumen.
Der Planungsausschuss des VRRN teilt und bestätigt mit der heutigen (21.11.2025) Entscheidung unsere Befürchtung, dass die Errichtung eines Windparks an dieser Stelle zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzzieles des FFH-Gebietes führen würde, bzw. eine solche nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Windpark auf dem Lammerskopf: Beeinträchtigung der Schutzziele des FFH-Gebietes
So wie BUND und NABU konnten auch die Fachbehörden das vorgelegte Gutachten zur FFH-Verträglichkeit der beabsichtigten Windenergienutzung aus mehreren Gründen nicht nachvollziehen. Damit folgen sie gleichlautenden Einschätzungen mehrerer externer und renommierter Experten.
Die Realisierung des am Lammerskopf geplanten Windpark-Vorhabens wäre demnach mit den Vorgaben der Natura 2000-Richtlinie der EU nicht vereinbar. Entsprechende Planungen wären daher mit erheblichen Rechtsunsicherheiten belastet.
Obwohl sich BUND und NABU in Anbetracht der drängenden Klimafragen klar zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bekennen, sehen sie beim Lammerskopf die dringende Notwendigkeit, dem Naturschutz Priorität einzuräumen.
Klima- und Biodiversität werden als "Zwillingskrise" betrachtet
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise als "Zwillingskrise" ein ausgewogenes und vorausschauendes Vorgehen erfordert, das beide Herausforderungen gleichermaßen berücksichtigt. Die Bekämpfung der Klimakrise allein führt – so unverzichtbar sie ist – nicht unmittelbar auch zu einer Lösung der
Biodiversitätskrise. Der Erhalt der natürlichen Vielfalt erfordert vielmehr eigene und zusätzliche Anstrengungen.
Aus diesem Grund stellen sich BUND und NABU grundsätzlich schützend vor die Natura 2000-Gebiete in der Region Rhein-Neckar und freuen sich über den heutigen Beschluss des Planungsausschusses das FFH-Gebiet am Lammerskopf von der Windkraftnutzung freizuhalten.
Anstelle der Windkraftplanungen am Lammerskopf schlagen BUND und NABU die Umsetzung eines Artenhilfsprogramms vor. Diese sind ein auf Bundes- und Landesebene im Naturschutzrecht verankertes Werkzeug des Artenschutzes. Ziel ist es, die Qualität und die Vernetzung der Lebensräume windkraftsensibler Vogel- und Fledermausarten zu verbessern und langfristig zu sichern. Diese sind durch den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region besonders betroffen. Das Waldgebiet am Lammerskopf ist aufgrund seiner Größe und naturräumlichen Ausstattung sowie seiner einheitlichen Besitzverhältnisse – ForstBW ist alleiniger Eigentümer – hervorragend geeignet für die Realisierung eines solchen Artenhilfsprogramms.