Naturschutzverbände fordern Minimierung der Naturschutzkonflikte und hohe Umsetzbarkeit bei Teilregionalplanung Wind

29. Mai 2024 | Energiewende, Klimawandel, Naturschutz

NABU, BUND und LNV unterstützen den ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien als Grundstein zur Bewältigung der Klimakrise. Die Naturschutzverbände begrüßen daher die Aufstellung der Regionalpläne Wind und Solar im Rhein-Neckar-Raum im Rahmen der Regionalen Planungsoffensive. Sie ist eine Chance, diesen notwendigen Prozess zu beschleunigen und sinnvoll zu steuern. Dabei soll „gelenkt“ und nicht „gebremst“ werden. Dies gelingt jedoch nur, wenn der Natur- und Artenschutz von Anfang an neben dem Klimaschutz als gleichrangiges Ziel mitgedacht wird und keine Rechtsunsicherheiten geschaffen werden.

Das Artensterben und der Klimawandel sind globale Krisen und haben gegenseitige Auswirkungen. Zentrale Forderung der drei Verbände ist es daher, dass bei der Aufstellung der Regionalplanung zwingend die Naturschutzbelange berücksichtigt werden. Die Auswahl der richtigen Flächen ist insbesondere für Windenergie ganz entscheidend, da nach der Fertigstellung der Regionalpläne innerhalb dann ausgewiesener Windenergiegebiete kaum noch artenschutzrechtliche Prüfungen erfolgen.

Aktuelle Planungen an Klima- und Naturschutz ausrichten

„Die aktuelle Planung ist aus naturschutzfachlicher Sicht kritisch zu sehen“, so Christiane Kranz vom NABU Rhein-Neckar-Odenwald. Beim Aspekt Artenschutz muss die Datengrundlage auf dieser Planungsebene als völlig unzureichend eingestuft werden. Hinzukommt die Tatsache, dass die einzigen offiziellen Daten aus dem Fachbeitrag Artenschutz sowie den Managementplänen der Schutzgebiete in vielen Bereichen nicht beachtet werden: zum Beispiel liegen die geplanten Vorranggebiete Roter Bruch bei Walldorf oder Weißer Stein zwischen Dossenheim und Heidelberg zu 100% in einem schützenswerten Schwerpunktvorkommen windenergiesensibler Vogel- und Fledermausarten.

„Die Anforderungen an die aktuell durchgeführte Strategische Umweltprüfung auf der regionalen Planungsebene sind umso höher, je mehr nachfolgende Untersuchungen auf lokaler Ebene durch die neue Gesetzgebung gestrichen werden“ betont Bianca Räpple vom BUND Rhein-Neckar-Odenwald. Hierzu wäre es notwendig, dass der VRRN mehr Ressourcen bereitstellt, um eigeninitiativ weitere vorhandene Daten zu ermitteln. Auch neue Erkenntnisse, zum Beispiel zu Fledermausvorkommen, müssen weiterhin einfließen. Gleichzeitig sollten Vogelschutz-Organisationen, die aktuell keine punktgenauen Daten in den Prozess einbringen möchten, sich darüber im Klaren sein, dass aufgrund der aktuellen Gesetzeslage jetzt die letzte Gelegenheit ist, zum Schutz windenergieempfindlicher Vogelarten bestmöglich beizutragen.

Fehlende Daten haben auch Einfluss auf alle Minderungsmaßnahmen, die die Auswirkungen der Windenergie-Anlagen abfedern sollen. Denn sie können somit lediglich grob abgeschätzt werden. Aktuell werden weder für Minderungsmaßnahmen noch für die gesetzlich geforderten Artenhilfsprogramme Flächen planerisch vorbehalten. Dies müsste dringend zeitgleich mit der Ausweisung der Vorranggebiete getan werden, um Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard, Schwarzmilan, Baumfalke und zahlreiche Fledermausarten in der Rhein-Neckar-Region weiterhin eine Heimat zu bieten.

Regionsübergreifende, sachliche Bewertung entscheidend

Der Teilregionalplan Wind soll in der gesamten Metropolregion allen wichtigen Einflussfaktoren zu ihrem Recht verhelfen. Dabei ist es wenig hilfreich, dass manche Gemeinden ihre Windenergie-Planung ausschließlich an finanziellen Zielen ausrichten. Einige versuchen sogar, schnell noch die Planungen des Regionalverbands zu umgehen und Windparks in Regionen zu errichten, die aus artenschutzrechtlichen Gründen im Teilregionalplan Wind nicht als Vorranggebiete vorgesehen sind, wie z.B. die Gebiete Honert und Schweinberg Süd bei Hardheim. Und wieder andere weisen naturschutzfachlich hochwertige und topologisch schwierige Bereiche aus, welche für Investoren womöglich wenig attraktiv sind – das legt die Vermutung nahe, dass hier Anlagen vermieden werden sollen. „Stattdessen muss regionsübergreifend geplant werden, um die Grenzen der Belastbarkeit unserer Ökosysteme zu respektieren und dennoch genügend Flächen für den unverzichtbaren Ausbau der Windenergie zu finden“, meint Gerhard Kaiser vom LNV AK Rhein-Neckar. Die Naturschutzverbände fordern von der Verbandsversammlung des VRRN sachliche Entscheidungen für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und für das Wohlergehen künftiger Generationen ohne politische Einflussnahme aus den Kommunen. Belange des Natur- und Artenschutzes sind kein schmückendes Beiwerk, sondern gesetzlich fest auf allen juristischen Ebenen verankert – bis hinein ins Grundgesetz. Die Auswahl möglichst konfliktarmer Standorte bildet die Basis für eine gerechte und zügige Umsetzung von Windenergieplanungen.

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