Vor diesem Szenario hatten BUND und NABU bereits in ihren Stellungnahmen zum Entwurf der Verordnung gewarnt und nach deren Veröffentlichung eine Petition beim Landtag gegen das geplante Töten von Bibern im Land gestartet.
Gegen die aktuell erlassene Allgemeinverfügung des Neckar-Odenwald-Kreises haben die Verbände Widerspruch eingelegt und lassen das Vorgehen rechtlich prüfen.
Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg, erläutert: „Die Allgemeinverfügung erfasst pauschal sämtliche Gewässer im Landkreis. Sie erklärt kurzerhand den gesamten Neckar-Odenwald-Kreis zur quasi biberfreien Zone und gibt die Tiere dort potenziell zum Abschuss frei. Als einziger Rückzugsort bleiben dem Biber nur noch Naturschutzgebiete sowie FFH- und Vogelschutzgebiete“.
Dr. Kathleen Lemanski, Geschäftsführerin des BUND Regionalverbands Rhein-Neckar-Odenwald, sagt: „Wir sehen die Allgemeinverfügung als Teil eines politischen Rollbacks bezüglich der in den letzten Jahren positiven Entwicklungen im Naturschutz. Konkreter sehen wir mit diesem Vorgehen nicht nur den Biber als Art, sondern die gesamten positiven Ökosystemleistungen, die mit seinen Aktivitäten verbunden sind, wie beispielsweise Hochwasserschutz und Förderung der Artenvielfalt in Gefahr.“
Biberberater in Buchen legen Amt aus Protest nieder
Aus dem BUND Ortsverband Buchen kommt ebenfalls Kritik: „Bis vor Kurzem hatten wir zwei engagierte und kompetente Bibermanager vor Ort, die sich aufgrund der Allgemeinverfügung gezwungen sahen, ihr Amt aus Protestgründen niederzulegen. Als vom Landratsamt bestellte Artenschutzfachberater wurden sie in keiner Weise in die Vorbereitungen der Allgemeinverfügung einbezogen und vor vollendete Tatsachen gesetzt. Weitere Unterstützung durch das Bibermanagement wäre zielführender als die bisher unklare Allgemeinverfügung. Schließlich müssen auch die Sorgen und Wünsche der Bürger*innen, die von den biberbedingten Überschwemmungen betroffen sind, berücksichtigt und nachhaltige Lösungen aufgezeigt werden.“
Hintergrund:
Seit Beginn des neuen Jahrtausends kehrt der Biber schrittweise nach Baden-Württemberg zurück. Sie sind hervorragende Landschaftsgestalter und Ökosystem-Ingenieure, die Bäche, Flüsse, Weiher und Seen renaturieren. Der Nager ist sehr nützlich und hilft beim Hochwasserschutz, dem Klimaschutz und der biologischen Vielfalt.
Bibermanagement und Verordnung:
Durch die Veränderung von Gewässer- und Ufer-Landschaft kann es aber auch zu Konflikten mit den Nutzungsansprüchen der Menschen kommen. In den letzten Jahren hat die Landesregierung ein landesweites Biber-Management mit Biberbeauftragten bei den Regierungspräsidien und Biberberater*innen auf Landkreisebene aufgebaut. Die Biberberater*innen beim Landratsamt sind die erste Adresse bei Problemen mit dem. Vorrangiges Thema ist die Entschärfung von Konflikten.
Seit Januar 2026 gibt es in Baden-Württemberg eine Biber-Verordnung. Diese soll in Konfliktfällen das Töten von Bibern vereinfachen. BUND und NABU in Baden-Württemberg lehnen den Entwurf einer neuen Biber-Verordnung grundsätzlich ab. Denn das Ziel, bestehende Konflikte in den Lebensräumen der Biber unbürokratisch und rechtssicher zu lösen, verfehlt die neue Verordnung klar. Vielmehr sehen die Verbände hier drin einen unnötigen Rückschritt des bisher gut funktionierenden Bibermanagements. Vor diesem Szenario hatten beide Verbände bereits in ihren Stellungnahmen zum Entwurf der Verordnung gewarnt und nach deren Veröffentlichung eine Petition beim Landtag gegen das geplante Töten von Bibern im Land gestartet.
Petition für ein starkes Bibermanagement:
Die Allgemeinverfügung ist ein erneuter Angriff auf die heimischen Wildtiere in Baden-Württemberg. BUND und NABU fordern deshalb die Menschen im Land auf, ihre Landtagspetition gegen das gezielte Biber-Töten zu unterstützen.
Auf die „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) hat die Landesregierung sich am 20. Januar verständigt und argumentiert, dadurch unbürokratischer bei Konflikten mit Infrastruktur sowie land- und forstwirtschaftlicher Nutzung in den Lebensräumen der schätzungsweise 12.400 Biber im Land eingreifen zu können. BUND und NABU Baden-Württemberg haben Anfang Februar eine Petition beim Landtag gegen die Verordnung gestartet, die bereits fast 6.000 Menschen unterzeichnet haben. 10.000 Unterzeichnungen müssen bis 20. März erreicht werden, damit eine öffentliche Anhörung dazu stattfindet.