Trotz massiver Kritik von Seiten des Natur- und Artenschutzes hat die Landesregierung die „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) am 20. Januar veröffentlicht. Sie ermöglicht bei Konflikten mit Infrastruktur sowie land- und forstwirtschaftlicher Nutzung unter anderem Maßnahmen bis hin zum Töten von Bibern mit Hilfe einer Allgemeinverfügung für ganze Regionen und Kreise. Bislang war das nur mit einzelnen Ausnahmegenehmigungen möglich. Denn die Art ist durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie streng geschützt. BUND und NABU haben deshalb am 6. Februar die Online-Petition „Stoppt das geplante Biber-Töten!“ beim Landtag gestartet. Innerhalb von sechs Wochen haben 14.348 Menschen die Petition mitgezeichnet und fordern damit von der Landesregierung, die BiberVO zurückzuziehen. Sie erreichte die bisher höchste Beteiligung seit dem Start der Plattform des Landtags im Juli 2025.
Wie geht es weiter?
Nachdem die Petition das nötige Quorum von 10.000 Stimmen deutlich übertroffen hat, muss sich der Petitionsausschuss des Landtags mit dem Thema befassen. BUND und NABU appellieren an die künftige Landesregierung, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben. „Mehr als 14.300 Menschen haben mit ihrer Unterschrift ein starkes Zeichen für den Schutz des Bibers im Land gesetzt. Wenn die Landesregierung solche Möglichkeiten zur Beteiligung schafft, muss sie deren Ergebnisse auch ernst nehmen und in ihrer Politik berücksichtigen. Mit der Rücknahme der neuen Biberverordnung, einer Stärkung des funktionierenden Biber-Managements im Land und einem wissenschaftlich fundierten Umgang bei Konflikten mit Wildtieren wie Biber und Wolf sollte die Landesregierung jetzt ein ebenso klares Signal setzen, dass die Menschen im Land Gehör finden“, betonen die beiden Landesvorsitzenden des BUND und NABU.
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Hintergründe und FAQ zur Biber-Petition