BUND Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald

Frevel im fürstlichen Forst

06. Juli 2016

Größenvergleich eines der gefällten Bäume (Bild: Gerhard Röhner)

In Waldleiningen wurden im Winterhalbjahr 2014/15 im Distrikt „Hohe Langhälde“ zahlreiche alte Bäume gefällt. Dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald, liegen Informationen vor, dass mehrere dieser Bäume Habitatbäume waren und daher artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfungen hätten stattfinden müssen. Vermutlich war der Einschlag der Bäume illegal. Laut Aussage des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis liegen dort keine Untersuchungen vor und man habe auch keine Informationen diesbezüglich von der zuständigen fürstlich-leiningischen Forstverwaltung bekommen.

„Es kann nicht sein, dass sich eine private Forstverwaltung wie die fürstlich-leiningische einfach über den Artenschutz hinwegsetzen zu können scheint und damit offenbar auch noch davonkommt. Es drängt sich die Frage auf, ob eine solche Nachsicht auch bei weniger prominenten Waldeigentümern geübt würde“, sagt Dr. Bärbel Andres, Vorsitzende des BUND Rhein-Neckar-Odenwald.

Die Einschläge wurden laut Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit der Verkehrssicherungspflicht begründet, da PatientInnen der nahegelegenen psychosomatischen Klinik den Wald für Spaziergänge nutzen. Bei einer Begehung durch den BUND Regionalverband und den BUND Buchen wurden jedoch auch gefällte alte Bäume entdeckt, die in deutlichem Abstand zu bestehenden Wegen standen. Hier wäre neben der artenschutzrechtlichen Prüfung auch eine Alternativen- und Verhältnismäßigkeitsprüfung angebracht gewesen.

Unverständlich ist für den BUND zudem, warum dem Landratsamt keine Informationen bezüglich Zahl, Art, Alter und Lage der gefällten Bäume vorliegen. Das Gebiet liegt in der Nähe eines Flora-Fauna-Habitat-Gebietes, in dem unter anderem der Hirschkäfer als Profiteur alter Bäume explizit als geschützte Art gelistet ist. Für die Verwaltung der FFH-Gebiete wiederum ist das Landratsamt zuständig. Dazu zählt auch die Überprüfung von Eingriffen, die nicht im Gebiet stattfinden, aber dort geschützte Arten und deren Populationen potentiell betreffen können.  

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