BUND-Landesverbände Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg
Offener Brief
An die Mitglieder der Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar
1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans: Kapitel Wohnbauflächen, Kapitel Gewerbliche Bauflächen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erlauben Sie uns, dass wir uns in der o. g. Angelegenheit direkt an Sie wenden, da wir über die vorliegenden Änderungsentwürfe für den ERP ziemlich entsetzt sind. Es kann doch nicht sein, dass in einer Zeit, in der Klimaschutz und Biodiversitätserhalt zu zentralen Themen politischer Entscheidungen geworden sind, bei der Flächenversiegelung einfach nach dem Motto „Weiter so“ verfahren wird.
Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf zur Änderung des ERP sollen in der Metropolregion rund 500 ha neue Wohnsiedlungsflächen und mehr als 300 ha neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Und das zu Lasten bisheriger Vorranggebiete für Landwirtschaft und Regionaler Grünzug.
Wie Sie wissen, leisten unversiegelte Böden einen unverzichtbaren Beitrag, wenn es um Ernährungs- und Trinkwassersicherheit, Klimaschutz und Biodiversität geht. Da Böden eine endliche, nicht regenerierbare Ressource darstellen, ist ihre Versiegelung absehbar bald auf Netto-Null zu reduzieren. Spätestens zum Jahr 2050 soll nach der Ressourcenstrategie der Europäischen Union und dem Klimaschutzplan der Bundesregierung der Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft (Netto-Null-Ziel) geschafft werden. Laut dem Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU in Baden-Württemberg soll die Netto-Null dort sogar schon bis 2035 erreicht werden. Eine Flächenversiegelungsrate, wie sie derzeit im Rahmen der Änderung des ERP im Gespräch ist, konterkariert alle diese Vorgaben.
Wir gehen davon aus, dass Ihnen bewusst ist, dass eine immer weiter zunehmende Flächenversiegelung nichts mit Nachhaltigkeit, die im Entwurf mehrfach hervorgehoben wird, zu tun hat. Deshalb fordern wir Sie auf, im Sinne vor allem künftiger Generationen die Neuausweisungen von Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächen im ERP drastisch zu reduzieren. Auf keinen Fall dürfen dafür wertvolle Agrarflächen, wie sie vor allem in der Rheinebene vorhanden sind, in Anspruch genommen werden. Die noch stattfindende Inanspruchnahme von Flächen muss sich beschränken auf Gebiete, die derzeit nicht als Vorranggebiet für Landwirtschaft und/oder als Vorranggebiet Regionaler Grünzug ausgewiesen sind. Zudem erwarten wir, dass im Regionalplan aktuell als Gewerbeflächen ausgewiesene Areale, die als nicht vermarktbar eingestuft wurden, als Gewerbeflächen aus dem Plan herausgenommen werden, bevor neue Flächen zur gewerblichen Bebauung ausgewiesen werden dürfen. Ein Festhalten von Kommunen an vermeintlich ungeeigneten Gewerbeflächen zur Aufstockung von Vorratsflächen für eine unbestimmte künftige Gewerbeentwicklung bei gleichzeitiger Beantragung neuer Gewerbeflächen muss vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Herwig Winter
BUND Landesverband Hessen e.V., Kreisgeschäftsstelle Bergstraße
Sabine Yacoub
BUND Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Dr. Bärbel Andres
BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V., Regionalgeschäftsstelle Rhein-Neckar-Odenwald