Die BUND-Ortsgruppe in Buchen (Odenwald)

Seit ihrer Gründung im Jahr 1989 prägt die BUND‑Ortsgruppe Buchen den Naturschutz in der Region mit Engagement. Ein besonderes Kapitel ihrer Arbeit beginnt jedoch in den Feuchtgebieten rund um Buchen: Von den ehemaligen Ziegeleiflächen in Hainstadt wurden über viele Jahre hinweg unzählige Amphibien sorgfältig in das Ausgleichsgebiet „Hebberg“ umgesetzt – ein Gebiet, das sich bis heute zu einem beeindruckend vielfältigen Lebensraum entwickelt hat.

Bis heute ist die Pflege und Kontrolle der Amphibienschutzanlagen entlang der B27 eine der größten und dauerhaftesten Aufgaben der Ortsgruppe. Hinzu kommt die Betreuung eines wertvollen Wiesengeländes an der Unterneudorfer Mühle, wo mehrere Tümpel seltenen Arten ein Zuhause bieten. Damit all dies gelingt, steht die Ortsgruppe in enger Abstimmung mit lokalen Vereinen, der Stadt Buchen und der unteren Naturschutzbehörde.

Doch die Arbeit der Gruppe zeigt sich nicht nur im Gelände: Wann immer Baumaßnahmen geplant werden, bringt sie sich fachkundig und kritisch ein. Diese politische Naturschutzarbeit ist oft mühsam – aber unverzichtbar, um Fehlentwicklungen früh zu erkennen und den Schutz der Natur in den Planungsprozess einzubringen.

Aktuell prägen zwei große Themen die Diskussionen: der massiv vorangetriebene Ausbau der Windkraft im Neckar‑Odenwald‑Kreis und der Zustand der „Morre“. Der Bach, der durch Buchen fließt, leidet seit Jahren unter deutlich sinkender Wasserqualität. Auf einer öffentlichen Gemeinderatssitzung im November 2025 wurde zwar ein wasserökologisches Gutachten vorgestellt, doch die Ortsgruppe erhebt deutliche Kritik – insbesondere an der Intransparenz der zuständigen Behörden und an mehrfachen Zensuren der Ergebnisse noch vor deren Veröffentlichung. Als Morre‑Paten sieht sich die Ortsgruppe hier besonders in der Pflicht, Missstände aufzudecken und Lösungen einzufordern.

Auch der Biberschutz sorgt seit vielen Jahren für Spannungen zwischen Naturschutz, Behörden, Landwirtschaft und betroffenen Bürger*innen. Die Ortsgruppe setzt sich eindeutig für den Schutz des Bibers ein und positioniert sich klar gegen eine vorschnelle Allgemeinverordnung. Gleichzeitig sucht sie bewusst den Dialog: Die Herausforderungen für Menschen, deren Flächen durch Biberaktivität regelmäßig überflutet werden, müssen ernst genommen und durch sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen – wie in Bayern bereits etabliert – entschärft werden.

Die Ortsgruppe ist überzeugt: Nur ein ausgewogener, lösungsorientierter Mittelweg kann langfristig Frieden zwischen Mensch und Biber schaffen.

Obstbaumschnittkurs am 28. März 2026 in Buchen-Eberstadt in Kooperation mit dem LEV

Presseartikel: "Ein ganz besonderer Obstbaum-Schnittkurs in Buchen-Eberstadt."

Foto: Matthias Jurgovsky Foto: Matthias Jurgovsky

Die erste Besonderheit bei diesem Obstbaum-Schnittkurs am 28. März 2026 in Buchen-Eberstadt war der Teilnehmerkreis. Und so durften Matthias Jurgovsky vom Landschaftserhaltungsverband Neckar-Odenwald-Kreis e.V. (LEV), Julian Heim von der BUND-Gruppe Buchen und Lothar Maier von der Fachwartvereinigung für Obst- und Garten Neckar-Odenwald einen bunt gemischten Teilnehmerkreis begrüßen: mit dabei waren BUND-Mitglieder, Ortsvorsteherin Esther Vasko, die Buchener Werkstätten der Johannes-Diakonie mit dem Dienstleistungsbereich Grünanlagenpflege und einige Streuobstwiesenbesitzerinnen und -besitzer im Gewann Lehmgrube nordöstlich von Eberstadt.


Zunächst begann alles wie bei anderen Kursen auch. Lothar Maier erläuterte verschieden Schnitttechniken und warum die Pflege von Streuobstkultursorten überhaupt wichtig ist. Es ging um verschiedene Obstarten wie Apfel, Birne, Kirsche, Nussbaum und die jeweiligen Anforderungen. Wie gewohnt durften die 24 Teilnehmenden dann selbst schneiden, unter der Aufsicht der Profis.
Schließlich kam man auch auf das Grünland unter den Bäumen zu sprechen, was hier einen hohen Wert für die Artenvielfalt und Biodiversität hat. Und so verwundert es nicht, dass an diesem südexponierten Hang zahlreiche Wiesenstücke mit Streuobst nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU als Magere Flachlandmähwiesen geschützt sind. Der Vorteil ist in Baden-Württemberg eine bessere Förderung für Landwirte, die dort mähen. So gibt es Möglichkeiten nach dem FAKT-Programm (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) und ver-schiedene Ökoregelungen. Informationen darüber erhält man über den Förderwegweiser Landwirtschaft des Ministeriums ländlicher Raum.
Die anwesenden „Stücklesbesitzer“ berichteten unisono, wie mühsam die Grünlandpflege sei und dass man keinen Landwirt an der Hand hätte. Oft bleibt mangels eigener Maschinen nur noch die Option, die Wiesen mit kleinen Geräten selbst zu mulchen, was zu einem verfilzen der Grasnarbe und schließlich Artenverarmung führt. Mähen, schwaden, laden und abfahren und bestenfalls das Heu verfüttern kann hier leider niemand mehr leisten.
Spontan wurde die Idee geboren, sich zusammenzutun und zu vernetzen. Die Eigentümer, der LEV und die Ortsvorsteherin wollen gemeinsam versuchen, einen Landwirt mit geeigneten Maschinen für die Wiesennutzung zu finden. Wichtig ist deshalb auch der Obstbaumschnitt, damit ein Schlepper dazwischen durchkommt.
Erfreulicherweise ernten die Eberstadter ihr Obst noch größtenteils selbst. Einige lassen im Landkreis Apfelsaft pressen und erhalten diesen „Bag in Box“ in 5 Liter Beuteln. Zum Teil lässt man auch noch Brennen. Der eine oder andere Kuchen fällt auch dabei ab. Für mache Stückelsbesitzer ist es einfach die Freude an einer sinnvollen Beschäftigung im Freien. Ein Teilnehmer beschreibt es auch als sein Fitnessprogramm. Es lohnt sich also in vielerlei Hinsicht, sich um seine Streuobstwiese zu kümmern.


Matthias Jurgovsky 

LEV-Geschäftsführer

Presseerklärung: Neckar-Odenwald-Kreis erlässt erste Allgemeinverfügung zur Anwendung der Biber-Verordnung

Seit Januar 2026 gibt es in Baden-Württemberg eine Biber-Verordnung. Diese soll in Konfliktfällen das Töten von Bibern vereinfachen. Nur wenige Wochen nach der Veröffentlichung hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis die erste Allgemeinverfügung in Baden-Württemberg zur Anwendung der neuen Verordnung erlassen. 

Vor diesem Szenario hatten BUND und NABU bereits in ihren Stellungnahmen zum Entwurf der Verordnung gewarnt und nach deren Veröffentlichung eine Petition beim Landtag gegen das geplante Töten von Bibern im Land gestartet. Gegen die aktuell erlassene Allgemeinverfügung des Neckar-Odenwald-Kreises haben die Verbände Widerspruch eingelegt und lassen das Vorgehen rechtlich prüfen.

 

Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg, erläutert: „Die Allgemeinverfügung erfasst pauschal sämtliche Gewässer im Landkreis. Sie erklärt kurzerhand den gesamten Neckar-Odenwald-Kreis zur quasi biberfreien Zone und gibt die Tiere dort potenziell zum Abschuss frei. Als einziger Rückzugsort bleiben dem Biber nur noch Naturschutzgebiete sowie FFH- und Vogelschutzgebiete“. 

Dr. Kathleen Lemanski, Geschäftsführerin des BUND Regionalverbands Rhein-Neckar-Odenwald, sagt: „Als Naturschutzverband sehen wir mit diesem Vorgehen nicht nur den Biber als Art, sondern die gesamten positiven Ökosystemleistungen, die mit seinen Aktivitäten verbunden sind, wie beispielsweise Hochwasserschutz und Förderung der Artenvielfalt in Gefahr.“

Aus dem BUND Ortsverband Buchen kommt ebenfalls Kritik: „Bis vor Kurzem hatten wir zwei engagierte und kompetente Bibermanager vor Ort, die sich aufgrund der Allgemeinverfügung gezwungen sahen, ihr Amt aus Protestgründen niederzulegen. Als vom Landratsamt bestellte Artenschutzfachberater wurden sie in keiner Weise in die Vorbereitungen der Allgemeinverfügung einbezogen und vor vollendete Tatsachen gesetzt. Weitere Unterstützung durch das Bibermanagement wäre zielführender als die bisher unklare Allgemeinverfügung. Schließlich müssen auch die Sorgen und Wünsche der Bürger*innen, die von den biberbedingten Überschwemmungen betroffen sind, berücksichtigt und nachhaltige Lösungen aufgezeigt werden.“

 

Hintergrund

Seit Beginn des neuen Jahrtausends kehrt der Biber schrittweise nach Baden-Württemberg zurück. Sie sind hervorragende Landschaftsgestalter und Ökosystem-Ingenieure, die Bäche, Flüsse, Weiher und Seen renaturieren. Der Nager ist sehr nützlich und hilft beim Hochwasserschutz, dem Klimaschutz und der biologischen Vielfalt.

Bibermanagement und Verordnung

Durch die Veränderung von Gewässer- und Ufer-Landschaft kann es aber auch zu Konflikten mit den Nutzungsansprüchen der Menschen kommen. In den letzten Jahren hat die Landesregierung ein landesweites Biber-Management mit Biberbeauftragten bei den Regierungspräsidien und Biberberater*innen auf Landkreisebene aufgebaut. Die Biberberater*innen beim Landratsamt sind die erste Adresse bei Problemen mit dem. Vorrangiges Thema ist die Entschärfung von Konflikten. 

Seit Januar 2026 gibt es in Baden-Württemberg eine Biber-Verordnung. Diese soll in Konfliktfällen das Töten von Bibern vereinfachen. BUND und NABU in Baden-Württemberg lehnen den Entwurf einer neuen Biber-Verordnung grundsätzlich ab. Denn das Ziel, bestehende Konflikte in den Lebensräumen der Biber unbürokratisch und rechtssicher zu lösen, verfehlt die neue Verordnung klar. Vielmehr sehen die Verbände hier drin einen unnötigen Rückschritt des bisher gut funktionierenden Bibermanagements. Vor diesem Szenario hatten beide Verbände bereits in ihren Stellungnahmen zum Entwurf der Verordnung gewarnt und nach deren Veröffentlichung eine Petition beim Landtag gegen das geplante Töten von Bibern im Land gestartet. 

Petition für ein starkes Bibermanagement

Die Allgemeinverfügung ist ein erneuter Angriff auf die heimischen Wildtiere in Baden-Württemberg. BUND und NABU fordern deshalb die Menschen im Land auf, ihre Landtagspetition gegen das gezielte Biber-Töten zu unterstützen. 

Auf die „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) hat die Landesregierung sich am 20. Januar verständigt und argumentiert, dadurch unbürokratischer bei Konflikten mit Infrastruktur sowie land- und forstwirtschaftlicher Nutzung in den Lebensräumen der schätzungsweise 12.400 Biber im Land eingreifen zu können. BUND und NABU Baden-Württemberg haben Anfang Februar eine Petition beim Landtag gegen die Verordnung gestartet, die bereits fast 6.000 Menschen unterzeichnet haben. 10.000 Unterzeichnungen müssen bis 20. März erreicht werden, damit eine öffentliche Anhörung dazu stattfindet. 

Leserbrief zum Thema „Gewässerökologisches Gutachten für die Morre und deren Nebengewässer auf der Gemarkung Buchen“ (Veröffentlicht in der Rhein-Neckar-Zeitung und den Fränkischen Nachrichten)

Das Bild zeigt die Morrequelle im Ortsteil Hettingen. Von © Freak-Line-Community / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=21928441

Tiere und Unterwasserpflanzen in der Morre senden einen Hilferuf — aber das Gutachten hätte noch mehr Informationen liefern können.

Die BUND‑Ortsgruppe Buchen beschäftigt sich seit über 30 Jahren intensiv mit der Morre und ihren Nebengewässern; wir haben daher das uns jetzt zugegangene gewässerökologische Gutachten mit den bereits 2023 erhobenen Messwerten mit großem Interesse gelesen. 

Wichtige Schadstoffe wie Pestizide, Medikamentenrückstände, Mikroplastik, PFAS, Quecksilber oder bromierte Diphenylether (BDE) wurden nicht untersucht, obwohl sie als relevante Giftstoffe gelten. Auch Oberflächenwasser aus Straßen, Hofflächen oder Gewerbegebieten, welche bei Starkregen zusätzliche Stofffrachten in Gewässer eintragen können, bleiben unberücksichtigt. Ebenso fehlen Betrachtungen zu möglichen Einträgen über Drainagen oder aus evtl. belastetem Grundwasser. 

Das Entsorgungszentrum Sansenhecken wird zwar erwähnt, jedoch ohne Analyse der von dort in die Kläranlage Buchen angelieferten Sicker‑ und Betriebsabwässer. Darüber hinaus halten wir es für wichtig, die Qualität der Einleitungen aus den Kläranlagen in die Morre schnellstmöglich zu optimieren.

Längere Abschnitte der Morre, des Hollerbachs und des Steinbächleins liegen zudem in einem FFH‑Gebiet, und dafür gilt das europäische Verschlechterungsverbot. Aus unserer Sicht hätte dies im Gutachten stärker berücksichtigt werden müssen.

Auch Messdichte und Untersuchungszeitraum erscheinen knapp. Belastungsspitzen treten häufig gerade bei Starkregen oder Trockenheit auf.

Positiv ist, dass das Gutachten eine Vielzahl an Maßnahmen beschreibt, welche die aktuelle Situation deutlich verbessern würden, u. a. auch ökologische Maßnahmen wie Gewässeraufweitungen, die Pflanzung von Ufergehölzen in bestehende Lücken, Verbesserung der Durchgängigkeit, Strukturierung der Gewässersohle oder eine wirksame Reduktion von Phosphor- und Stickstoffdüngung. 

Es wird deutlich, dass Tiere und Unterwasserpflanzen im untersuchten Bereich vielerorts in einem kritischen Zustand sind – als Folge der vorhandenen Belastungen der Gewässer. Genau hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf – vor allem, da die Messungen und Begutachtungen bereits im Jahr 2023 stattgefunden haben und sich die Situation der Morre unserer Meinung nach seitdem weiter verschlechtert hat. 

Die Morre kann sich vielleicht wieder erholen – aber dazu muss entschlossen und schnell gehandelt werden.

Julian Heim, 1. Vorsitzender
BUND Ortsgruppe Buchen

Termine

Monatstreffen

09.06.2026, 18:30 Uhr

Restaurant Paganini

Kilgensmühle 3, 74722 Buchen

Ansprechpartner

Julian Heim

1. Vorsitzender
E-Mail schreiben Tel.: 06296/3990133

Ansprechpartnerin

Regine Kaysan

2. Vorsitzende
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