Wie Sie wissen, ist es uns in dieser Legislaturperiode in einem breit angelegten Akteursprozess gelungen, zum Volksbegehren Artenschutz einen Kompromiss in Form des Biodiversitätsstärkungsgesetz zu entwickeln, der sowohl den Interessen der heimischen, von bäuerlichen Familienbetrieben geprägten Landwirtschaft als auch den Interessen des Natur- und Umweltschutzes umfassend Rechnung trägt. Für die Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes wurden im Doppelhaushalt 2020/21 insgesamt 62 Millionen Euro bereitgestellt.
Ich bin davon überzeugt, dass vor allem Verbraucherinformationen zu regionalem Bio ein Schlüssel für eine weiterhin steigende Nachfrage sind. Es sind weiterhin attraktive Förderbedingungen erforderlich, die unternehmerische Entscheidungen für Bio als Teil oder einziger Schwerpunkt der Unternehmensstrategie ermöglichen. Die Entwicklung des ökologischen Landbaus muss langfristig über den Markt getragen und abgesichert werden können. Wichtig erachtet meine Fraktion in diesem Zusammenhang, die aktuell vorgelegte Produktions- und Marktpotenzialerhebung und -analyse des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung ökologischer Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus Baden-Württemberg. Entlang der gewonnenen Erkenntnisse werden dazu nun Handlungsempfehlungen u. a. für die Land- und Ernährungswirtschaft und Politik in Baden-Württemberg erarbeitet. Dies wird von uns aktiv unterstützt.
Auch die Weiterentwicklung des Aktionsplans Bio stellt ein wesentliches Element dar. Aktuell sind für die Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans 4,5 Mio. Euro strukturell im Landeshaushalt eingeplant. Weitere Finanzmittel sind für die Biomusterregionen vorgesehen. Entsprechend der Weiterentwicklung dieser Maßnahmen ist auch der finanzielle Rahmen weiterzuentwickeln.
Es sollte künftig vermehrt auf die Mitwirkung der Landwirte gesetzt werden. Das gilt auch für die Reduktion von Pestiziden. Im Rahmen des Biodiversitätsstärkungsgesetz wurde auch eine Einigung zur Reduzierung von Pestiziden erreicht:
Der Anteil chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel soll bis zum Jahr 2030 um 40 bis 50 Prozent sinken. Das Landwirtschaftsministerium erstellt einen jährlichen Bericht zur ausgebrachten Pestizidmenge und berichtet.
Im Rahmen des neuen Insektenschutzgesetzes macht sich die CDU-Landtagsfraktion für einen tragfähigen Kompromiss stark. Unser Ziel ist die Priorisierung von kooperativen Lösungen, wie beispielsweise im Wege des Vertragsnaturschutzes.