BUND Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald

Maßnahmen für Kommunen und Gewerbe

Was Städte, Gemeinden und Unternehmen gegen Lichtverschmutzung unternehmen können

Umsetzung ist angesagt!

Das Projekt „Die Nachtretter“ richtet sich auch direkt an die Kommunen, Firmen und Kirchengemeinden. Denn ihnen kommt eine besondere Verantwortung im öffentlichen Raum zu. In zahlreichen Städten und Gemeinden wurden in den letzten Jahren die Straßen- und Außenbeleuchtungen auf energiesparende LED-Lampen umgestellt. Für den Klimaschutz ist das eine gute Nachricht. Allerdings hat man dabei auf die besonders energiesparenden Lampen mit 3.000 bis 4.000 Kelvin gesetzt, die einen sehr hohen UV- und Blaulichtanteil haben. Da die neuen LEDs im Vergleich zu den alten „Energiefressern“ besonders sparsam sind wurde dann nach dem Motto „Darf´s ein bisserl mehr sein?“ und „Mehr Licht für weniger Geld“ vielerorts stark aufgerüstet.

Von den Städten und Gemeinden erwartet der BUND, dass die Vorgaben nach dem neuen Landesnaturschutzgesetz konsequent umgesetzt werden und dass auch darüber hinaus Anstrengungen unternommen werden, um die Lichtverschmutzung so weit wie möglich zu reduzieren.

Kontakt

Kostenfreie (!) Beratung, Flyer und Verleih von Lichtmessgeräten gibt es in der BUND-Umweltzentrum Heidelberg:

Dipl.-Biol. Brigitte Heinz (Projektleiterin)
Tel.: 06221 182631
Mail: bund.heidelberg(at)bund.net

Anfahrt zum BUND-Büro in Heidelberg

Es ist so einfach!

Für Straßen, Wege und Parkplätze gilt grundsätzlich:

  • Die installierte Lichtleistung soll möglichst gering sein und sich nach dem tatsächlichen Beleuchtungsbedarf richten.
  • Bei Anwohnerstraßen soll die mittlere Beleuchtungsstärke nicht höher als 3 Lux sein, bei auch nachts stark befahrenen Hauptstraßen maximal 15 Lux.
    Parkplätze sollen in der Regel gar nicht beleuchtet werden, maximal jedoch bis 10 Lux.
  • Nur bernsteinfarbenes bis warmweißes Licht mit geringem Ultraviolett- und Blauanteil einsetzen, um Insekten und andere nachtaktive Tiere so wenig wie möglich zu stören (Farbtemperatur 1.700 bis max. 3.000 Kelvin).  
  • Besonders umweltverträglich und empfehlenswert sind die so genannten Amber-LED-Leuchten, die langwelliges, bersteinfarbenes Licht abstrahlen.
  • Die Straßenbeleuchtung soll im Laufe der Nachtstunden (spätestens um 23 Uhr) herunter geregelt werden. Anzustreben ist eine Reduzierung um mindestens 70 %. Wo möglich sollte die Beleuchtung nachts komplett abgeschaltet werden.
  • Auch die Lichtlenkung ist wichtig. Es sollen nur voll abgeschirmte Leuchten verwendet werden, die ausschließlich nach unten abstrahlen.  

Für Gewerbebetriebe gilt darüber hinaus:

  • Die Beleuchtung sollte bedarfsorientiert geschaltet und spätestens eine Stunde nach Geschäftsende ganz abgeschaltete oder zumindest deutlich reduziert werden.
  • Beleuchtungsstärke so gering wie möglich.
  • Keine großflächigen Fassadenbeleuchtungen, keine freistrahlenden Wandleuchten (z.B. Leuchtstoffröhren bzw. deren LED-Ersatz) und Bodenstrahler.
  • Werbebeleuchtung: Mit der richtigen Leuchtdichte, heller Schrift auf dunklem Hintergrund und einer dezenten Hintergrundbeleuchtung in dunklen oder warmen Farbtönen kommt die Werbung besser zur Geltung als bei großflächiger heller Anstrahlung.
  • Verwendung von Scheinwerfern mit gerichteter Abstrahlung, Blendklappen oder Projektionstechnik.
  • Anstrahlungen nur von oben nach unten.
  • Auch mit indirekter Beleuchtung kann bei Leuchtreklamen ein sehr guter Werbeeffekt erzielt werden.
  • Leuchtreklame und Anstrahlungen von Werbeflächen sollten nur während der Geschäftszeiten eingeschaltet sein.
  • Auf rein dekorative Beleuchtung verzichten.
  • Die Höhe der Lichtmasten sollte sich nach der Gebäudehöhe richten und zwei Drittel davon nicht überschreiten. Dadurch wird ein Abstrahlen in die Umgebung vermieden.

Plakette "Wir sind Nachtretter"

Werden Sie zum Retter der Nacht und holen Sie sich die Plakette beim BUND.

Sie sind bereits Nachtretter? Dann zeigen Sie es mit der Plakette und werben Sie Nachahmer!

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